Oder kann man sich beim wko.at anmelden, es geht auch online :-) , und dort alles Mögliches ausfüllen, bis wko.at sagt OK jetzt können, bzw. dürfen Sie dieses Link, alle Daten sind da, auf Ihre Seiten geben.
Das passt jetzt mit, Informationspflicht lt. §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch bzw. §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht lt. §25 Mediengesetz
Um es sehr kurz zu beantworten: Ob die WKO der Verlinkung zustimmt oder nicht, hat im Grunde wenig mit der eigentlichen Impressumspflicht zu tun. Zudem ist man nicht verpflichtet, den WKO-Link zu setzen. Das ist freiwillig. Und eines darf man nicht vergessen, es gibt Berufe, die gar keinen Gewerbeschein haben. Die können natürlich keinen WKO-Link setzen.
Man ist dennoch verpflichtet die genannten Informationen anzugeben - mit oder ohne WKO-Link. Meiner Erfahrung nach ist es klüger mehr Informationen zur Verfügung zu stellen um natürlich erst gar keine Angriffsfläche für Abmahnungen zu bieten.
Das passt jetzt mit, Informationspflicht lt. §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch bzw. §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht lt. §25 Mediengesetz
Siehe Beispiel @ dupor.com unter Kontakt
http://dupor.com/kontakt.html
Um es sehr kurz zu beantworten: Ob die WKO der Verlinkung zustimmt oder nicht, hat im Grunde wenig mit der eigentlichen Impressumspflicht zu tun. Zudem ist man nicht verpflichtet, den WKO-Link zu setzen. Das ist freiwillig. Und eines darf man nicht vergessen, es gibt Berufe, die gar keinen Gewerbeschein haben. Die können natürlich keinen WKO-Link setzen.
Man ist dennoch verpflichtet die genannten Informationen anzugeben - mit oder ohne WKO-Link. Meiner Erfahrung nach ist es klüger mehr Informationen zur Verfügung zu stellen um natürlich erst gar keine Angriffsfläche für Abmahnungen zu bieten.
Alexandra
Stimm! das habe ich vergessen. Sorry. Das ist schon ein wichtiger Punkt.
Ich bin kein Fan von WKO, aber in diesem (meinem) Fall wko.at hat mich versichert das alle Daten zu Impressumspflicht da, bzw. dort, sind.
Liebe Grüße
Drazen