Das Impressum - mehr als nur Pflicht

Ein Kugelschreiber In einem meiner letzten Beiträge erwähnte ich kurz das Impressum und möchte nun näher darauf eingehen.

An dieser Stelle gilt mein Dank Andreas Beranek (mdvsoft.net), der die Informationen sehr kompakt zur Verfügung gestellt hat. Natürlich gibt es von mir einige Informationen um die Zusammenhänge besser zu verstehen.

Das Impressum könnte man mit einer rechtlichen und wirtschaftlichen Visitenkarte vergleichen, in dem alle relevanten Informationen über die Person und das Unternehmen veröffentlicht werden. Und es dient dazu, wichtige Informationen über das Unternehmen, Kunden, Lieferanten und Kooperationspartner zu erhalten. Ich erfahre viel allein über das Impressum.

Im Gegensatz zum Impressum werden im Kontakt lediglich Kontakthinweise angeführt. Aber hier kann der Eigentümer entscheiden, was er denn als Kontaktmöglichkeit anbieten will.

Im Impressum gibt es Pflichtinformationen, an die sich jeder Webseitenbetreiber halten muss. Dies gilt für Unternehmenspräsentationen aber auch für Webseiten von Vereinen, Organisationen und Webseiten im öffentlichen Dienst. Ausgenommen von dieser Pflicht sind ausschließlich Homepages persönlicher und privater Natur. Die Seiten dürfen keinem kommerziellen Zweck dienen.

Beispiel 1: Egon, Enkel von Tante Mizi, bastelt zu Ihrem 60er eine kleine Homepage und möchte sie somit bei der Geburtstagsfeier der Verwandtschaft und Tante Mizi präsentieren. Hierbei muss die Webseite kein Impressum führen, weil es eine private Webseite ist und daher keinen kommerziellen Nutzen verfolgt. Sobald aber Tante Mizi ihre selbst geschriebenen Gedichte verkaufen will, dann schon!

Beispiel 2: Tante Mizis Nichte Erika hat eine Kindermodenboutique und möchte nun auch eine Webseite dazu haben. Sie nimmt daher die Dienste einer professionellen Webagentur (mich z.B. :-)) in Anspruch. Erika ist somit dazu verpflichtet ein Impressum zu führen, weil sie die Webseite zu Werbezwecken nutzen möchte.

Beispiel 3: Erikas Mann ist leidenschaftlicher Autobastler und hat vor einigen Wochen einen Verein namens "Ilovemycar – Verein der Karren und Narren" gegründet. Er hat seit einigen Tagen auch die offizielle Bescheinigung und somit auch eine Zentral Vereinsnummer erhalten. Sein Kollege Richard hat ihm dazu eine sehr hübsche Webseite gebastelt und sie kommt bei Interessenten sehr gut an. Natürlich ist er verpflichtet ein Impressum zu führen, weil er zum Einem neue Mitglieder und zum Anderen potenzielle Sponsoren haben möchte.

Beispiel 4: Egon ist 12 Jahre alt und besucht das Gymnasium. Im EDV-Unterricht hat er die Aufgabe mit einem Team eine kleine Projektwebseite zum Thema "Gewalt an Schulen" zu gestalten, die dann der Schule im Rahmen eines Festes präsentiert wird. Die Webseite wird auf dem schuleigenen Webserver geladen und somit ins Internet gestellt. Auch hier muss die Webseite der Projektgruppe ein Impressum führen, da es Schuleigentum ist und die Schule somit eine öffentliche Einrichtung – also mit einer Behörde gleich zu setzen ist. Würde die Webseite zB auf einem kommerziellen Server liegen (iNet) und Egon der Besitzer der Webseite sein, so müsste kein Impressum geführt werden.

Wie sie sehen, die Beispiele sind bewusst sehr unterschiedlich, aber Realität!

Ich verwende bewusst zwei Begriffe, die zwar im Ergebnis gleich aber nach außen hin unterschiedlich sind.

Homepage = Privat und
Webseite = Kommerziell

Im Laufe des immer wichtiger werdenden Impressum haben sich zweifelhafte Verbrauchergruppen gebildet, die sich mit nichts anderem beschäftigten, als mit Impressumsinhalten. Sollte ein Impressum nicht umfassend ausgefüllt sein, hagelt es Abmahnungen, die wirklich sehr teuer werden können. Je nach Schwere der Verstößen, kann es zu Abmahnungskosten bis zu 50.000 € kommen. Für Gründer und Jungunternehmer eine finanzielle Katastrophe. Davon erholt man sich nicht. Es ist daher Pflicht, sich um ein vollständiges Impressum zu kümmern.

Gemäß dem § 5 des TMG (TeleMedienGesetz) sind folgende Informationen bereitzustellen.
  1. Firmenbezeichnung, Name (Vor- und Nachnamen) und vollständige Anschrift (Straße, PLZ, Ort), bei juristischen Personen sind zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigten sowie gültige E-Mail-Adresse und Telefonnummer anzugeben.
    Geschäftsführer, Zeichnungsberechtigter, verantwortlich für die Inhalte der Webseite.
    Unternehmensform z.B. Einpersonenunternehmen, Gesellschaft, KG, etc.
    Ein Postfach gilt nicht als korrekte Adressangabe!
  2. Bei Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftseintrag Ort samt Registrierungsnummer
  3. Umsatzsteuernummer oder WKO-Nummer
    UID-Nummer (zB ATU64579209) oder Firmenbuchnummer
  4. Gegebenenfalls weitere Angaben laut § 5 des TMG
    Quellennachweise von Bilder, Grafiken und Texte
Dazu mehr finden Sie in den unten angeführten Links. In Problemfällen konsultieren Sie professionelle Beratung durch einen Anwalt.

Erwähnen möchte ich noch, dass diese Angaben EU-weit gültig sind. Länderspezifische Abweichungen sind durchaus möglich, aber wenn man die angeführten Punkte beherzigt, ist man auf alle Fälle auf der richtigen Seite.

All diese Informationen sind leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Dies bedeutet:

Das Impressum muss …
  • … von jeder einzelnen Seite in höchstens zwei Klicks erreichbar sein oder auf jeder einzelnen Seite angebracht werden.
  • … in derselben Sprache verfasst sein wie der restliche Inhalt der Internetseite.
  • … ohne dass zusätzliche Programme (wie z.B. Acrobat Reader) beim Leser vorhanden sein müssen, ausgedruckt werden können.
  • … gut erkennbar sein, darf also nicht versteckt sein. Ein Anhang des Impressums am Ende der AGB ist nicht zulässig.
  • … muss so auf der Seite eingefügt werden, dass keinerlei Scrollen notwendig ist, um es vollständig lesen zu können.
Vergessen Sie nie, Ihr Impressum aktuell zu halten. Ändert sich etwas innerhalb des Unternehmens z.B. neuer Geschäftsführer oder die Unternehmensform wird gewechselt, dann ist das im Impressum zu aktualisieren.

Mehr Information zum Impressum finden Sie hier:
http://dejure.org/gesetze/TMG/5.html
http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html
http://www.i4j.at/e-commerce/impressum1a.htm

http://de.wikipedia.org/wiki/Impressum - sehr empfehlenswert, da auch die Geschichte des Impressums genannt wird
Drazen Dupor (Gast) – 29. Apr, 13:27
wko.at nutzten
Oder kann man sich beim wko.at anmelden, es geht auch online :-) , und dort alles Mögliches ausfüllen, bis wko.at sagt OK jetzt können, bzw. dürfen Sie dieses Link, alle Daten sind da, auf Ihre Seiten geben.

Das passt jetzt mit, Informationspflicht lt. §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch bzw. §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht lt. §25 Mediengesetz

Siehe Beispiel @ dupor.com unter Kontakt

http://dupor.com/kontakt.html

Alexandra-Bijou – 29. Apr, 17:22
WKO-Daten
Sehr geehrter Herr Dupor!

Um es sehr kurz zu beantworten: Ob die WKO der Verlinkung zustimmt oder nicht, hat im Grunde wenig mit der eigentlichen Impressumspflicht zu tun. Zudem ist man nicht verpflichtet, den WKO-Link zu setzen. Das ist freiwillig. Und eines darf man nicht vergessen, es gibt Berufe, die gar keinen Gewerbeschein haben. Die können natürlich keinen WKO-Link setzen.

Man ist dennoch verpflichtet die genannten Informationen anzugeben - mit oder ohne WKO-Link. Meiner Erfahrung nach ist es klüger mehr Informationen zur Verfügung zu stellen um natürlich erst gar keine Angriffsfläche für Abmahnungen zu bieten.

Alexandra
>es gibt Berufe, die gar keinen Gewerbeschein haben.
Stimm! das habe ich vergessen. Sorry. Das ist schon ein wichtiger Punkt.

Ich bin kein Fan von WKO, aber in diesem (meinem) Fall wko.at hat mich versichert das alle Daten zu Impressumspflicht da, bzw. dort, sind.

Liebe Grüße
Drazen
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Sehr geehrter Herr Dupor! Um es sehr kurz zu beantworten:...
Alexandra-Bijou - 29. Apr, 17:22
wko.at nutzten
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Drazen Dupor (Gast) - 29. Apr, 13:27
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